Unter dem Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, wird die Gesamtheit der Rechtsnormen (Gesetze und Verordnungen) verstanden, welche die Beziehungen der Bürger untereinander regeln. Will ein Bürger (oder auch eine Firma bzw. Verein) etwas von einem anderen Bürger, dann ist dieses regelmäßig nach dem Zivilrecht zu beurteilen. Das wichtigste Gesetz im Bereich des Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Hier wird das Verhältnis des Bürgers zum Staat und den sonstigen Trägern öffentlicher Gewalt geregelt. Will der Bürger etwas vom Staat, z.B. eine Baugenehmigung, oder der Staat etwas vom Bürger, z.B. Geld für den Straßenausbau, oder spricht die Verwaltung eine Gewerbeuntersagung aus, dann ist dieses Teil des Verwaltungsrechts. Die Anzahl der Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich des Verwaltungsrechts ist schon fast unüberschaubar, denn neben den Bundesnormen gibt es auch noch eine Vielzahl von Ländernormen. So hat jedes Bundesland seine eigene Bauordnung und Polizeigesetze. Dazu kommen Wege-, Wasser,- und Hundeverordnungen etc.
Das Internetrecht wird auch als Onlinerecht bezeichnet. Dieses befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets und stellt nicht direkt ein eigenes Rechtsgebiet dar. Neben dem Zivilrecht kommen das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, das Telekommunikationsrecht, sowie der Datenschutz, als auch das Strafrecht zum Tragen.
Das Internet hält viele rechtliche Fallstricke bereit. Gerade Homepagebetreiber sind diesen ausgesetzt: Impressumspflicht, Informationen nach der Dienstleistungsinformationsverordnung und den Bestimmungen für Fernabsatzgeschäfte, Urheberrecht bei der Verwendung von fremden Bildern oder Hintergrundmusik, sowie bei der Einbindung fremder Inhalte in Framesets, Markenrechtsverletzung durch die Wahl des Domainnamens etc. ...
Auch strafrechtliche Bezüge zum Internet sind möglich, z.B. das unrechtmäßige Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken, z.B. im Wege des Filesharings, sowie Verleumdung und Beleidigung oder gar der Aufruf zu Straftaten in Foren und Gästebüchern.
Beim Filesharing werden Dateien direkt zwischen den Nutzern eines Filesharing-Netzwerks getauscht. Die Dateien befinden sich dabei in der Regel auf dem Computer des einzelnen Teilnehmers, von wo aus andere Teilnehmer die Dateien direkt herunterladen (downloaden) können. Hierbei muss die Datei nicht vollständig von einem Teilnehmer geladen werden, vielmehr werden von mehreren Teilnehmern gleichzeitig Dateifragmente geladen, die dann zusammengesetzt die vollständige Datei ergeben. Zugleich bietet jeder, der gerade eine Datei herunterlädt, die bereits heruntergeladenen Dateifragmente anderen Teilnehmern zum Download an. Auf diese Weise können Dateien schnell verbreitet werden.
Die wichtigsten Filesharingnetzwerke sind BitTorrent, eMule-Kademlia, Gnutella und FastTrack.
Filesharing wird jedoch auch für den Tausch von urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere Musik, Filme und Spiele genutzt. Die öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung des Rechteinhabers stellt jedoch eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Rechteinhaber hat hier gegen den Verletzer einen Unterlassungsanspruch und einen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatz der Aufwendungen für die Rechtsverfolgung.
Ob die geltend gemachten Ansprüche gegen den Empfänger der Abmahnung, in der Regel dem Anschlussinhaber, dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind, ist sorgfältig zu prüfen. Auf keinen Fall sollte die der Abmahnung regelmäßig beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden. Häufig geht diese zu weit, zumal sich hier der Erklärende oft auch zur Zahlung von Schadensersatz und Rechtanwaltskosten verpflichtet.
Recht haben und Recht
bekommen sind leider häufig zwei Paar Schuhe. Oft scheitert
die Durchsetzung eines Anspruchs bereits an den Fristen. Der Anspruch
ist verjährt oder die Widerspruchsfrist ist abgelaufen. Können
Forderungen nicht mehr durchgesetzt werden oder können Rechtsmittel
nicht mehr eingelegt werden, ist dieses regelmäßig mit finanziellen
Verlusten verbunden. Dieses gilt gleichermaßen für das
Zivilrecht ,
wie für das Verwaltungsrecht
.
Auch wissen viele Menschen nicht, dass sie die Rechte von Dritten
verletzen - dieses ist oft im Bereich des Internetrechts
der Fall. Auf der anderen Seite stellen wiederum Dritte unrechtmäßige
Ansprüche, die es abzuwehren gilt.
Anschlussinhaber von Internetzugängen sehen sich immer wieder mit kostenpflichtigen Abmahnungen wegen illegalem Filesharing konfrontiert. Auch hier ist die Hilfe eines Rechtsanwalts dringend anzuraten. "Selbsthilfe Tipps" aus dem Internet können mehr schaden als nutzen.
Die rechtzeitige Befragung eines Rechtsanwalts ist daher immer ratsam.
Nehmen Sie Kontakt auf!